Montage- und Kundendienstbedingungen

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Für die Gestellung unseres Service- bzw. Montagepersonals berechnen wir:

1. Stundensätze

Arbeitszeit Joh. Benning GmbH von Montag bis Freitag von 8.00 – 16.00 Uhr. Wobei Wartestunden sowie Servicevorbereitung bzw. Montagevorbereitung als Arbeitszeit gelten.

Reisestunde: EUR 60,-
Arbeitsstunde Servicetechniker: EUR 75,-                                                                                                                                     Arbeitsstunde Wartungstechniker: EUR 85,--
Arbeitsstunde Elektroniker: EUR 105,-
Arbeitsstunde Ingenieur: EUR 150,-

Bei mehrtägiger Servicetätigkeit oder Montage wird die volle tägliche Arbeitszeit berechnet, wenn das Service- bzw. Montagepersonal ohne sein Verschulden verhindert ist, die volle Arbeitszeit zu leisten.

Wege zur Arbeitsstätte

Sollte die Unterbringung unseres Servicepersonals aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu weit von der Arbeitsstätte entfernt erfolgen, so wird die Zeit für Hin- und Rückfahrt der Reisezeit hinzugerechnet.

Überstunden

unter Zugrundelegung von Arbeits-, Reise- und Wartestunden.

a)  für die ersten 2 Überstunden sowie für Einsätze vor 8.00 Uhr: 25% Zuschlag
b)  alle weiteren Überstunden: 60% Zuschlag
c)  Samstags: 60% Zuschlag

Sonn- und Feiertagsarbeit

a) Sonntagsarbeit sowie Arbeiten, die am 24. und 31. Dezember ab 12.00 Uhr verrichtet werden: 100% Zuschlag
b) für Arbeiten an Feiertagen, für die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen am Sitz des entsendenden Betriebes der Lohn weiterzuzahlen ist sowie für Arbeiten am 24. u. 31.12. ab 12.00 Uhr: 100% Zuschlag
c) Arbeiten am 1. Weihnachtsfeiertag sowie am 1. Mai, sofern diese Tage auf einen Werktag fallen: 150% Zuschlag

2. Kosten für Verpflegung und Unterkunft

Diese sind auch für die zwischen den Arbeitstagen liegenden Sonn- und Feiertage zu zahlen.

Ein Auslösungsanteil für jede geleistet Stunde des Servicetechnikers einschließlich Fahr-, Wege- oder Wartestunde

5 - 7 Stunden: EUR 30,-
7 - 10 Stunden: EUR 35,-
10 - 12 Stunden: EUR 40,-
12 - 24 Stunden: EUR 50,-

Sofern die örtlichen Verhältnisse für Übernachtungen in Hotels mittlerer Klasse einen höheren Aufwand bedingen, werden die Kosten nach Beleg abgerechnet.

3. Reisekosten

Die Anreise erfolgt im Allgemeinen mit PKW,

je km werden berechnet: EUR 0,95

Bei Mietwagen die tatsächlich entstandenen Kosten.

Bei Fahrten mit der Bundesbahn wird für Hin- und Rückreise das Fahrgeld 2. Klasse, bei Nachtfahrten Liegewagen und bei Flugreisen “economy class” berechnet.

Nebenkosten, z.B. Taxi-, Bus- oder Straßenbahnfahrten, Gepäck, Material- und Werkzeugtransport, Telefongespräche usw. gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Besondere Zulagen

für schmutzige, schwierige oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (Wochenende und gesetzlicher Feiertag) geleistete Arbeiten pro Person, und zwar:

Schmutz- und/oder Erschwerniszulage für jede geleistet Arbeitsstunde: EUR 30,-
Sonn- und gesetzliche Feiertagsarbeit pro angefangener Tag: EUR 50,-
Samstagsarbeit pro angefangener Tag: EUR 40,-

5. Heimfahrten

Nach 2-wöchiger Beschäftigungszeit am Service- oder Montageort steht unserem Personal 1 Heimfahrt zu den angegebenen Sätzen zu.

6. Ablösung des Servicepersonals

Wird die Ablösung unseres Servicepersonals aus einem nicht von uns zu vertretenden Grund notwendig, so sind die dadurch entstehenden Kosten vom Besteller zu tragen. Dies gilt besonders auch für die Auflösung mit Übernachtung bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit unserer Beauftragten während der Sevicetätigkeit bzw. Montage. Unser Servicepersonal ist nach ärztlich festgestellter Transportfähigkeit verpflichtet, unverzüglich nach Hause zu fahren, es sei denn, dass der Besteller mit dem Verbleiben am Service- bzw. Montageort einverstanden ist. Die Reisekosten sind ebenfalls vom Besteller zu erstatten.

7. Abnahme

Nach Beendigung der Arbeiten hat der Besteller die Arbeits- und Reisezeit sowie die Arbeitsleistung unseres Servicepersonals auf dem ihm vorgelegten Formblatt zu bescheinigen.

8. Technische Hilfeleistung des Bestellers

Der Besteller hat auf seine Kosten und Gefahr zu übernehmen bzw. rechtzeitig zu stellen:

Vornahme aller baulichen Arbeiten, Entladen der Transportmittel und Beförderung der Montageteile an den Montageplatz. Montageteile reinigen und vor schädlichen Einflüssen schützen. Bereitstellung der erforderlichen Hilfskräfte und Hilfseinrichtungen. Die technische Hilfeleistung des Bestellers muss gewährleisten, dass die Servicetätigkeit bzw. Montage sofort nach Ankunft unseres Servicepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Besteller durchgeführt werden kann.

9. Zahlung

Die genannten Beträge sind vorsteuerentlastet und verstehen sich netto ohne MwSt. Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, da es sich um Barauslagen handelt.

10. Leistungsbedingungen

Im Übrigen gelten für die Leistungen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Registergericht Ulm  zuständig.